Jahresbeitrag Versicherung

Mit der Mitgliederbeitrags-Versicherung von EUROP ASSISTANCE (Schweiz) Versicherungen AG kann die Erstattung der Golfgebühren (Abonnement/Lizenz/Beitrag) bei Unfall, Krankheit oder Tod, die das Golfspielen für mehr als 30 Tage verhindern, in Anspruch genommen werden (Anspruch auf Entschädigung ab dem 1. Tag).

Ab dem 1. April 2021 tritt die Mitgliederbeitrags-Versicherung von EUROP ASSISTANCE (Schweiz) Versicherungen AG in Kraft. Alle Clubmitglieder sind versichert, einzige Bedingung, die Person muss per 1. April «golffähig» sein. EUROPE Assistance gewährt den Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person während einer Dauer von mehr als 30 Tagen, auf Grund von Unfall oder Krankheit, keinen Golfsport ausüben kann (Todesfall eingeschlossen).
Inkludiert in diesem Versicherungspaket ist eine IT & Cyber Assistance und ein Concierge Service. Die Bestimmungen aller Versicherungsleistungen finden Sie in den Kundeninformationen nach VVG und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

AVB's Jahresbeitrags-Versicherung

Unfall- und Krankheitsmeldungen ab dem 1. April 2021 sind direkt der Europ Assistance zu melden. 

Europ Assistance Assurances SA
Avenue de Perdtemps 23
1260 Nyon
Tel: 022 593 73 69 (Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.30 Uhr)
Mail: travel (at) europ-assistance.ch

Merkblatt zum Vorgehen bei Krankheit oder Unfall
 

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